top of page

AGB


Ferienhaus „Zur alten Schreinerei“
Eibseestraße 41
82491 Grainau
Stand: 06. September 2026


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen gelten für die zeitweise Überlassung des Ferienhauses „Zur alten Schreinerei“, Eibseestraße 41, 82491 Grainau, zu Beherbergungs- und Urlaubszwecken sowie für die damit zusammenhängenden Leistungen.
Vermieter sind Alexander Meyrahn und Julius Meyrahn, Eibseestraße 41, 82491 Grainau (nachfolgend „Vermieter“).
Vertragspartner auf Gastseite ist die in der Buchungsbestätigung bezeichnete Person (nachfolgend „Mieter“).
Individuelle Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung gehen diesen AGB vor. Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.


§ 2 Vertragsschluss und Buchungsumfang
Eine Buchungsanfrage des Gastes stellt noch keinen Vertragsschluss dar.
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung in Textform bestätigt und dem Gast die wesentlichen Buchungsdaten mitgeteilt hat.
Maßgeblich sind insbesondere:
- der bestätigte Reisezeitraum,
- die gebuchte Personenzahl,
- der vereinbarte Mietpreis sowie
- ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen.
Das Ferienhaus wird als gesamte Unterkunft vermietet und darf höchstens mit 12 Personen sowie nur mit der bestätigten Personenzahl belegt werden.
Eine darüber hinausgehende Belegung oder Überlassung an nicht angemeldete Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.


§ 3 Mietpreis, Anzahlung und Restzahlung
Der vereinbarte Gesamtpreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
Die örtliche Kurtaxe sowie ausdrücklich als gesondert ausgewiesene Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil des Unterkunftspreises und werden zusätzlich berechnet.
Nach Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Unterkunftspreises innerhalb von 7 Kalendertagen fällig, sofern in der Buchungsbestätigung keine abweichende Frist vereinbart wurde.
Die verbleibenden 50 % des Unterkunftspreises sind spätestens 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag fällig.
Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Anreise erfolgen, ist der gesamte Unterkunftspreis innerhalb der in der Buchungsbestätigung genannten Zahlungsfrist fällig.
Geht eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig ein, kann der Vermieter dem Mieter eine angemessene Nachfrist setzen.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist stehen dem Vermieter die gesetzlichen Rechte zu; insbesondere kann er bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten und Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.

 

§ 4 Kaution
Eine Kaution wird nur geschuldet, wenn sie in der Buchungsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde.
Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise ergeben sich in diesem Fall aus der Buchungsbestätigung.
Nach Beendigung des Aufenthalts wird die Kaution nach Prüfung des Ferienhauses und unter Berücksichtigung berechtigter Gegenansprüche des Vermieters innerhalb angemessener Zeit zurückgezahlt.
§ 5 Stornierung durch den Mieter
Der Mieter kann vor Reisebeginn jederzeit in Textform erklären, dass er die Buchung nicht in Anspruch nehmen wird.
Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zugang der Stornierung beim Vermieter.
Für die vom Vermieter eingeräumte Stornierung gelten folgende pauschalierte Entschädigungen bezogen auf den vereinbarten Unterkunftspreis:


Zugang der Stornierung                                   Stornierungsentschädigung


Bis einschließlich 31 Tage vor Anreise            kostenfrei
30 bis 14 Tage vor Anreise                              50 % des Unterkunftspreises
Ab 13 Tage vor Anreise                                   80 % des Unterkunftspreises
Nichtanreise (No-Show)                                 100 % des Unterkunftspreises


Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf die geschuldete Stornierungsentschädigung angerechnet.
Bei einer kostenfreien Stornierung werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehende Pauschale.
Der Vermieter wird sich im Rahmen des Zumutbaren um eine anderweitige Vermietung des stornierten Zeitraums bemühen.
Soweit das Ferienhaus für denselben Zeitraum ganz oder teilweise anderweitig vermietet wird, werden die dadurch erzielten Einnahmen und ersparten Aufwendungen auf die Stornierungsentschädigung angerechnet.
Eine doppelte Vergütung für denselben Zeitraum erfolgt nicht.
Der Mieter kann einen geeigneten Ersatzmieter vorschlagen, der in den bestehenden Vertrag eintreten möchte.
Der Vermieter darf den Eintritt aus sachlichem Grund ablehnen.
Ein Wechsel des Vertragspartners ist erst nach Bestätigung durch den Vermieter wirksam.
Bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung für nicht in Anspruch genommene Übernachtungen.
Dem Mieter bleibt auch insoweit der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten; eine mögliche anderweitige Vermietung ist anzurechnen.
Der Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung wird empfohlen.

 

§ 6 Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundener Beherbergung
Bei Verträgen über die Erbringung von Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum geschlossen werden, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Die in § 5 eingeräumte kostenfreie Stornierung bis einschließlich 31 Tage vor Anreise ist daher ein vertraglich gewährtes Stornierungsrecht.

 

§ 7 An- und Abreise
Das Ferienhaus steht am Anreisetag grundsätzlich ab 16:00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag ist es grundsätzlich bis 10:00 Uhr zu räumen und in einem ordnungsgemäßen, besenreinen Zustand zu hinterlassen.
Abweichende Zeiten bedürfen der Vereinbarung.
Der Mieter hat dem Vermieter erkennbare Mängel, Schäden oder fehlendes Inventar unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen und dem Vermieter Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

 

§ 8 Pflichten des Mieters, Hausordnung und Nutzung
Der Mieter hat das Ferienhaus, seine Einrichtung und Außenanlagen pfleglich zu behandeln und die Hausordnung zu beachten.
Er ist verpflichtet, auch seine Mitreisenden und Besucher zur Einhaltung dieser Pflichten anzuhalten.
Rauchen ist im Gebäude nicht gestattet.
Partys, Veranstaltungen und vergleichbare Feiern sind ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
Die Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr sind einzuhalten.
Abfälle, Hygieneartikel, Fette, Öle, Essensreste und sonstige ungeeignete Stoffe dürfen nicht über Toiletten oder Abflüsse entsorgt werden.
Bei Störungen oder Schäden hat der Mieter im Rahmen des Zumutbaren zur Schadensminderung beizutragen.
Eigene Reparaturen oder Eingriffe in technische Anlagen sind ohne Zustimmung des Vermieters nicht zulässig, soweit nicht eine unmittelbare Gefahrenabwehr erforderlich ist.

 

§ 9 Schäden und Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden am Ferienhaus, Inventar oder sonstigem Eigentum des Vermieters, die durch ihn, seine Mitreisenden oder von ihm eingelassene Besucher verursacht werden.
Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
Eine Haftung für gewöhnliche, vertragsgemäße Abnutzung besteht nicht.

 

§ 10 Haustiere
Haustiere sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
Eine vereinbarte Haustiergebühr wird gesondert ausgewiesen.
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für durch mitgebrachte Tiere verursachte Schäden.

 

§ 11 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Für Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegen, insbesondere allgemeine Ausfälle öffentlicher Versorgungs- oder Telekommunikationsnetze, haftet der Vermieter nur, soweit ihn hieran ein Verschulden trifft oder zwingende gesetzliche Vorschriften eine Haftung vorsehen.

 

§ 12 Leistungsstörungen und Mängel
Der Mieter hat auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu schaffen.
Gesetzliche Rechte des Mieters bleiben unberührt.
Unterlässt der Mieter schuldhaft eine rechtzeitige Mängelanzeige und konnte der Vermieter deshalb keine Abhilfe schaffen, können gesetzliche Ansprüche des Mieters entsprechend den gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein.

 

§13 Außergewöhnliche, unvermeidbare Ereignisse
Kann der Vermieter das Ferienhaus aufgrund eines von keiner Vertragspartei zu vertretenden Ereignisses nicht vertragsgemäß bereitstellen, richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.
Dies gilt insbesondere bei behördlichen Nutzungsverboten, erheblichen Gebäudeschäden oder vergleichbaren Umständen.
Eine bloße Erschwerung der Anreise, persönliche Verhinderungsgründe des Mieters oder ungünstige Wetter-, Schnee- oder Verkehrsverhältnisse lassen die vertraglichen Zahlungspflichten grundsätzlich unberührt, soweit die Unterkunft vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden kann.

 

§ 14 Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für den Vermieter kann insbesondere vorliegen, wenn der Mieter trotz Abmahnung:
- schwerwiegend gegen die Hausordnung verstößt,
- das Ferienhaus erheblich vertragswidrig nutzt,
- die zulässige bzw. gebuchte Belegung überschreitet oder
- fällige Zahlungen trotz angemessener Nachfrist nicht leistet.
Soweit eine Abmahnung oder Nachfrist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, bedarf es ihrer nicht.

 

§ 15 Kurtaxe und Meldedaten
Die nach den jeweils geltenden örtlichen Vorschriften anfallende Kurtaxe wird zusätzlich zum Unterkunftspreis erhoben, soweit sie nicht ausdrücklich bereits enthalten ist.
Der Mieter ist verpflichtet, die zur Erfüllung der gesetzlichen bzw. kommunalen Melde- und Abgabepflichten erforderlichen Angaben für sich und seine Mitreisenden vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.

 

§ 16 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften und entsprechend der Datenschutzerklärung des Vermieters verarbeitet.
Soweit Daten zur Durchführung des Mietvertrags, zur Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten oder zur Abrechnung erforderlich sind, erfolgt die Verarbeitung zu diesen Zwecken.

 

§ 17 Textform und individuelle Abreden
Erklärungen im Zusammenhang mit der Buchung, insbesondere Stornierungen und Änderungen, sollen aus Nachweisgründen in Textform, z. B. per E-Mail, erfolgen.
Individuelle Abreden zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

 

§ 18 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Vermieters wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.

 

§ 19 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Diese Fassung ersetzt für zukünftige Buchungen die zuvor veröffentlichten AGB.
Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die bei Vertragsschluss wirksam einbezogenen Bedingungen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

 


Kontakt


Ferienhaus „Zur alten Schreinerei“
Alexander Meyrahn & Julius Meyrahn
Eibseestraße 41
82491 Grainau
E-Mail: info@ferienhaus-grainau.de
Telefon: +49 160 97813917

bottom of page